Steuern sparen mit Ihrer Handwerker-Rechnung
Steuerbonus
Sparen Sie Steuern mit Ihrer Handwerker-Rechnung!
Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können Sie ab dem 1. Januar 2009 bis zu 1.200 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht das Material und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden (es ist ein Überweisungsbeleg vorzuzeigen). Des Weiteren muss auf der Rechnung der Lohnkostenanteil separat ausgewiesen sein.
Höhe des Steuerbonus:
20 % der Lohnkosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Handwerksleistungen innerhalb der eigenen vier Wände (egal ob Eigentum oder zur Miete) geltend machen.
Beispiel:
Gesamt | 2.100 Euro x 20 % Förderung = 420 Euro Steuerbonus |
Lohnkosten Maler | 1.500 Euro (inkl. MwSt.) |
Wartungskosten | 400 Euro (inkl. MwSt.) |
Reparaturkosten | 200 Euro (inkl. MwSt.) |
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierung-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie z. B.:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, Garagen etc.
- Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern
- Reparatur, Wartung, Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppiche, Fliesen, Parkett)
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Reparatur von Haushaltsgegenständen (Waschmaschine, Herd etc.)
- Gartengestaltung
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
- Gebühren für den Schornsteinfeger
- Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen
Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(Quelle: ZDH-Flyer)